Nachschusspflichten bestehen nur unter sehr engen Voraussetzungen. Liegen diese nicht vor, kann der Anleger den Nachschuss verweigern.
Zahlungsansprüche des Insolvenzverwalters sind sehr ernst zu nehmen. Anleger sind aber nicht schutzlos!
Kein Anleger muss sich am Sanierungsversuch einer Anlagegesellschaft mit frischem Geld beteiligen. Es droht aber ggf. eine Kündigung mit Verlustdeckungshaftung. Was ist zu tun?
Anleger haften häufig für Verluste der Anlagegesellschaft falls ihnen gewinnunabhängige Ausschüttungen zugeflossen sind. Ob tatsächlich eine Zahlungspflicht besteht, ist nicht immer leicht zu erkennen.