Informationen zu einzelnen Fondsgesellschaften

Jähr­lich ver­lie­ren Kapi­tal­an­le­ger viel Geld infol­ge frag­wür­di­ger Anla­ge­pro­duk­te und feh­ler­haf­ter Bera­tung, allei­ne in Deutsch­land geschätzt zwi­schen 20 und 30 Mil­li­ar­den EURODoch wie soll der Anle­ger – oft­mals ent­ge­gen den Aus­sa­gen seins Bera­ters – frag­wür­di­ge Anla­ge­pro­duk­te erken­nen und seriö­se von unse­riö­sen oder ren­ta­ble von unren­ta­blen Ange­bo­ten zu unterscheiden?

Zum Schutz der Anle­ger haben wir hier eine Lis­te mit Anla­ge­pro­duk­ten und wei­ter­füh­ren­den Infor­ma­tio­nen zusam­men­ge­stellt. Die­se Lis­te wird Anle­gern hel­fen, sich vor frag­wür­di­gen Anla­ge­pro­duk­te zu schüt­zen. Die Lis­te hat kei­nen Anspruch auf Voll­stän­dig­keit und Aktua­li­tät kann aber einen ers­ten Ein­stieg in die Mate­rie bieten.

Mit einem Ein­trag in die­ser Lis­te ist kein Unwert­ur­teil eines Anla­ge­pro­duk­tes ver­bun­den, son­dern wir haben objek­ti­ve Infor­ma­tio­nen zusam­men­ge­stellt, die Sie bei Ihrer per­sön­li­chen Ein­schät­zung unter­stüt­zen können.

Wir war­nen grund­sätz­lich vor Anwer­be­schrei­ben von soge­nann­ten “Inter­es­sen­ge­mein­schaf­ten” und “Anle­ger­stif­tun­gen” und ähn­li­chen. Die­se Ver­bän­de haben häu­fig den ein­zi­gen Zweck, die ein­ge­wor­be­nen geschä­dig­ten Anle­ger an von ihnen prä­fe­rier­te Anwalts­kanz­lei­en wei­ter­zu­lei­ten. Dies gilt ins­be­son­de­re für Ver­bän­de die eine Mit­glieds­ge­bühr ver­lan­gen, die dann auf eine anwalt­li­che Bera­tung ange­rech­net wird. Dabei soll­te ein Anle­ger sei­nen recht­li­chen Ver­tre­ter gezielt nach Kom­pe­tenz und Wis­sen aus­wäh­len und nicht weil eine “Inter­es­sen­ge­mein­schaft eine Rechts­an­walts­kanz­lei empfiehlt!

Die Ver­öf­fent­li­chung von Geg­ner- bzw. Warn­lis­ten im Inter­net ist nach der Ent­schei­dung des Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richts vom 12.12.2007 (AZ: 1 BvR 1625 / 06) zulässig.

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Bit­te beach­ten Sie, dass es sich um einen geschütz­ten Man­dan­ten­be­reich han­delt, der nur mit eine Pass­wort zugäng­lich ist.