Jährlich verlieren Kapitalanleger viel Geld infolge fragwürdiger Anlageprodukte und fehlerhafter Beratung, alleine in Deutschland geschätzt zwischen 20 und 30 Milliarden EURO. Doch wie soll der Anleger – oftmals entgegen den Aussagen seins Beraters – fragwürdige Anlageprodukte erkennen und seriöse von unseriösen oder rentable von unrentablen Angeboten zu unterscheiden?
Zum Schutz der Anleger haben wir hier eine Liste mit Anlageprodukten und weiterführenden Informationen zusammengestellt. Diese Liste wird Anlegern helfen, sich vor fragwürdigen Anlageprodukte zu schützen. Die Liste hat keinen Anspruch auf Vollständigkeit und Aktualität kann aber einen ersten Einstieg in die Materie bieten.
Mit einem Eintrag in dieser Liste ist kein Unwerturteil eines Anlageproduktes verbunden, sondern wir haben objektive Informationen zusammengestellt, die Sie bei Ihrer persönlichen Einschätzung unterstützen können.
Wir warnen grundsätzlich vor Anwerbeschreiben von sogenannten “Interessengemeinschaften” und “Anlegerstiftungen” und ähnlichen. Diese Verbände haben häufig den einzigen Zweck, die eingeworbenen geschädigten Anleger an von ihnen präferierte Anwaltskanzleien weiterzuleiten. Dies gilt insbesondere für Verbände die eine Mitgliedsgebühr verlangen, die dann auf eine anwaltliche Beratung angerechnet wird. Dabei sollte ein Anleger seinen rechtlichen Vertreter gezielt nach Kompetenz und Wissen auswählen und nicht weil eine “Interessengemeinschaft eine Rechtsanwaltskanzlei empfiehlt!
Die Veröffentlichung von Gegner- bzw. Warnlisten im Internet ist nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 12.12.2007 (AZ: 1 BvR 1625 / 06) zulässig.
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