aktuelle Themen aus dem
Anleger- / Verbraucherschutz
Darlehensgebühren bei Bausparverträgen sind rechtswidrig. Das hat der Bundesgerichtshof im Urteil vom 8. November 2016 – Az. XI ZR 552/15 entschieden. Darlehensnehmer können zu Unrecht gezahltes Gebühren zuzüglich Zinsen zurückfordern, die sie an Bausparkassen in den Jahren 2013 bis 2016 gezahlt haben. Ob auch Gebühren aus Jahren vor 2013 zurückverlangt werden können ist noch nicht abschließend entschieden.