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Anle­ger- / Ver­brau­cherschutz

Darlehensgebühr bei Bausparvertrag zurückholen

Dar­le­hens­ge­büh­ren bei Bau­spar­ver­trä­gen sind rechts­wid­rig. Das hat der Bun­des­ge­richts­hof im Urteil vom 8. Novem­ber 2016 – Az. XI ZR 552/15 ent­schie­den. Dar­le­hens­neh­mer kön­nen zu Unrecht gezahl­tes Gebüh­ren zuzüg­lich Zin­sen zurück­for­dern, die sie an Bau­spar­kas­sen in den Jah­ren 2013 bis 2016 gezahlt haben. Ob auch Gebüh­ren aus Jah­ren vor 2013 zurück­ver­langt wer­den kön­nen ist noch nicht abschlie­ßend entschieden.