1. Gebührenhinweis |
Die für die anwaltliche Tätigkeit anfallende Vergütung richtet sich nach dem Gegenstandswert. Dieser bestimmt sich nach dem wirtschaftlichen Interesse der Angelegenheit für den Mandanten. Bei Angelegenheiten nichtvermögensrechtlicher Art, ist der Gegenstandswert durch eine Schätzung zu bestimmen.
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2. Gegenstand der Rechtsberatung |
Die Rechtsberatung der STARKE.recht GmbH bezieht sich ausschließlich auf das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Gegenstand des Mandatsvertrages ist nicht die steuerliche Beratung. Steuerliche Fragen und Auswirkungen hat der Mandant durch fachkundige Dritte (Steuerberater, Wirtschaftsprüfer etc.) auf eigen Verantwortung prüfen zu lassen. Die STARKE.recht GmbH ist berechtigt, zur Bearbeitung des Mandats Mitarbeiter, andere Rechtsanwältinnen oder Rechtsanwälte und sonstige fachkundige Dritte heranzuziehen. Sofern dadurch zusätzliche Kosten entstehen, verpflichtet sich die STARKE.recht GmbH, zuvor die Zustimmung des Mandanten einzuholen.
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3. Pflichten der Rechtsanwälte |
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3.1. Rechtliche Prüfung |
Die STARKE.recht GmbH wird die Rechtssache des Mandanten sorgfältig prüfen, ihn über das Ergebnis der Prüfung unterrichten und gegenüber Dritten die Interessen des Mandanten im jeweils beauftragten Umfang rechtlich vertreten.
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3.2. Verschwiegenheit |
Die STARKE.recht GmbH ist zur Verschwiegenheit berechtigt und verpflichtet. Das Recht und die Pflicht zur Verschwiegenheit beziehen sich auf alles, was ihr in Ausübung ihres Berufes bekannt geworden ist und bestehen nach Beendigung des Mandats fort.
Die Pflicht zur Verschwiegenheit gilt nicht, soweit die Berufsordnung oder andere Rechtsvorschriften Ausnahmen zulassen oder die Durchsetzung oder Abwehr von Ansprüchen aus dem Mandatsverhältnis oder die Verteidigung der STARKE.recht GmbH in eigener Sache die Offenbarung erfordern. Die STARKE.recht GmbH hat ihre Mitarbeiter und alle sonstigen Personen, die bei ihrer beruflichen Tätigkeit mitwirken, ausdrücklich zur Verschwiegenheit verpflichtet. |
3.3. Verwahrung von Geldern |
Fremdgelder und sonstige Vermögenswerte, insbesondere Wertpapiere und andere geldwerte Urkunden, werden vorbehaltlich Ziffer 9 unverzüglich an den Berechtigten weitergeleitet. Solange dies nicht möglich ist, sind Fremdgelder auf separaten Konten zu verwalten. |
3.4. Datenschutz |
Die STARKE.recht GmbH wird alle verhältnismäßigen und zumutbaren Vorkehrungen gegen Verlust und Zugriffe unbefugter Dritter auf Daten des Mandanten treffen und laufend dem jeweils bewährten Stand der Technik anpassen. |
4. Obliegenheiten des Mandanten |
Eine erfolgreiche Mandatsbearbeitung ist nur bei Beachtung der folgenden Obliegenheiten gewährleistet. |
4.1. Umfassende Information |
Der Mandant wird die STARKE.recht GmbH über alle mit dem Auftrag zusammenhängenden Tatsachen umfassend und wahrheitsgemäß informieren und ihnen sämtliche mit dem Auftrag zusammenhängenden Unterlagen und Daten in geordneter Form übermitteln. Der Mandant wird während der Dauer des Mandats nur in Abstimmung mit der STARKE.recht GmbH mit Gerichten, Behörden, der Gegenseite oder sonstigen Beteiligten Kontakt aufnehmen. |
4.2. Vorsorge bei Abwesenheit und Adressänderung |
Der Mandant wird die STARKE.recht GmbH unterrichten, wenn er seine Anschrift, Telefon- und Faxnummer, E‑Mail-Adresse etc. wechselt oder über längere Zeit wegen Urlaubs oder aus anderen Gründen nicht erreichbar ist. |
4.3. Sorgfältige Prüfung von Schreiben der Rechtsanwälte |
Der Mandant wird die ihm von den Rechtsanwälten übermittelten Schreiben und Schriftsätze der Rechtsanwälte sorgfältig daraufhin überprüfen, ob die darin enthaltenen Sachverhaltsangaben wahrheitsgemäß und vollständig sind.
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5. Rechtsschutzversicherung |
Soweit die STARKE.recht GmbH auch beauftragt ist, den Schriftwechsel mit der Rechtsschutzversicherung zu führen, wird diese von der Verschwiegenheitsverpflichtung im Verhältnis zur Rechtsschutzversicherung ausdrücklich befreit. In diesem Fall versichert der Mandant, dass der Versicherungsvertrag mit der Rechtsschutzversicherung weiterhin besteht, keine Beitragsrückstände bestehen und in gleicher Angelegenheit keine anderen Rechtsanwältinnen oder Rechtsanwälte beauftragt sind.
Der Mandant ist dahingehend unterrichtet worden, dass die Einholung der Deckungszusage bei der Rechtsschutzversicherung und die in diesen Zusammenhang geführte Korrespondenz eine separate Angelegenheit im Sinn des § 17 RVG darstellt, die gesondert zu vergüten ist. Die Kosten richten sich nach dem Gegenstandswert und werden nicht von der Rechtsschutzversicherung übernommen.
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6. Speicherung und Verarbeitung von Daten des Mandanten |
Die STARKE.recht GmbH ist berechtigt, ihr anvertraute Daten des Mandanten im Rahmen des Mandats mit Datenverarbeitungsanlagen zu erfassen, zu speichern und zu verarbeiten. Weitere Informationen über unseren Umgang mit personenbezogenen Daten im Rahmen eines Mandatsverhältnisses erhalten Sie unter https://starke-recht.de/ds/
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7. Unterrichtung des Mandanten per Fax |
Soweit der Mandant den Rechtsanwälten einen Faxanschluss mitteilt, erklärt er sich damit bis auf Widerruf oder ausdrückliche anderweitige Weisung einverstanden, dass die STARKE.recht GmbH ihm ohne Einschränkungen über dieses Fax mandatsbezogene Informationen zusendet. Der Mandant sichert zu, dass nur er oder von ihm beauftragte Personen Zugriff auf das Faxgerät haben und dass er Faxeingänge regelmäßig überprüft. Der Mandant ist verpflichtet, die STARKE.recht GmbH darauf hinzuweisen, wenn Einschränkungen bestehen, etwa das Faxgerät nur unregelmäßig auf Faxeingänge überprüft wird oder Faxeinsendungen nur nach vorheriger Ankündigung gewünscht werden.
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8. Unterrichtung des Mandanten per E‑Mail |
Soweit der Mandant der STARKE.recht GmbH eine E‑Mail-Adresse mitteilt, willigt er jederzeit widerruflich ein, dass die STARKE.recht GmbH ihm ohne Einschränkungen per E‑Mail mandatsbezogene Informationen zusendet. Im Übrigen gilt Ziff. 6 entsprechend. Dem Mandanten ist bekannt, dass bei unverschlüsselten E‑Mails nur eingeschränkte Vertraulichkeit gewährleistet ist. Soweit der Mandant zum Einsatz von Signaturverfahren und Verschlüsselungsverfahren die technischen Voraussetzungen besitzt und deren Einsatz wünscht, teilt er dies der STARKE.recht GmbH mit.
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9. Zahlungspflicht des Mandanten; Abtretung; Kostenerstattung |
Der Mandant ist verpflichtet, auf Anforderung der STARKE.recht GmbH einen angemessenen Vorschuss und nach Beendigung des Mandats die vollständige Vergütung der Rechtsanwälte zu bezahlen. Dies gilt auch, wenn Kostenerstattungsansprüche gegen Rechtsschutzversicherung, Gegenseite oder Dritte bestehen. Der Mandant tritt sämtliche Ansprüche auf Kostenerstattung durch die Gegenseite, Rechtsschutzversicherung oder sonstige Dritte in Höhe der Honorarforderung der STARKE.recht GmbH hiermit an diese ab. Diese nimmt die Abtretung an. Die STARKE.recht GmbH darf eingehende Zahlungen auf offene Honorarforderungen, auch aus anderen Angelegenheiten, verrechnen.
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10. Aktenaufbewahrung und Vernichtung |
Der Mandant wird darauf hingewiesen, dass Handakten des Rechtsanwalts bis auf die Kostenakte und etwaige Titel nach Ablauf von fünf Jahren nach Beendigung des Mandats (§ 50 Abs. 2 S. 1 BRAO) vernichtet werden, sofern der Mandant diese Akten nicht in der Kanzlei der STARKE.recht GmbH vorher abholt. Im Übrigen gilt § 50 Abs. 2 S. 2 BRAO.
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11. Geltung dieser Vereinbarung für künftige Mandate |
Die vorstehenden Mandatsbedingungen gelten auch für künftige Mandate, soweit nichts Entgegenstehendes schriftlich vereinbart wird.
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12. Hinweis auf Verbraucherschlichtungsstelle |
Für vermögensrechtliche Streitigkeiten aus dem Mandatsverhältnis ist die Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft, Rauchstraße 26, 10787 Berlin, www.s‑d-r.org, zuständig. Die STARKE.recht GmbH ist grundsätzlich bereit, an Streitbeilegungsverfahren bei der Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft teilzunehmen. |
13. Schlussbestimmungen |
Die Rechtsunwirksamkeit einer Bestimmung berührt die Rechtswirksamkeit der anderen Vertragsteile nicht. Die Vertragspartner verpflichten sich, eine unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Regelung zu ersetzen, die ihr im wirtschaftlichen Ergebnis am nächsten kommt und dem Vertragszweck am besten entspricht. |
Name des Dienstanbieters | STARKE.recht GmbH (Rechtsanwaltsgesellschaft)
Alleinvertretungberechtigter Geschäftsführer: Rechtsanwalt Alexander Starke |
Kontaktdaten des Dienstanbieters | Fritz-Hartmann-Str. 2, 91083 Baiersdorf
Tel: 091333 606 55 11, Fax: 09133 606 55 12, Mail: kanzlei@starke-recht.de |
Angabe der Kammer | Die Rechtsanwaltsgesellschaft ist Mitglied der Rechtsanwaltskammer Nürnberg, Fürther Str. 115, 90429 Nürnberg (www.rak-nbg.de). Die Rechtsanwaltskammer ist zugleich die berufsständige Aufsichtsbehörde.
Die Zulassung als „Rechtsanwaltsgesellschaft“ wurde von der Rechtsanwaltskammer Nürnberg erteilt. USt-ID-Nr.: DE299911218 Es besteht eine Berufshaftpflichtversicherung bei der Zurich Insurance PLC Niederlassung für Deutschland, 53287 Bonn. Die Versicherungssumme beträgt 2.500.000,00 €. Sie bezieht sich auf eine Tätigkeit in der Bundesrepublik Deutschland und vor Europäischen Gerichten. Ausgeschlossen ist die Beratung und Beschäftigung mit außereuropäischem Recht. Die Einzelheiten der Versicherung ergeben sich aus §§ 51 und 59j BRAO. |
Unsere Dienstleistungen | Unsere Dienstleistungen bestehen in der Beratung sowie der gerichtlichen und außergerichtlichen Vertretung unserer Mandanten in der Bundesrepublik Deutschland. Eine gerichtliche Tätigkeit führen wir ausschließlich vor deutschen und europäischen Gerichten durch. Wegen unserer fachspezifischen Tätigkeit insbesondere in dem Bereich des Bank- und Kapitalmarktrechts, kann der voraussichtliche, zeitliche Ablauf unserer Tätigkeit nur im Einzelfall eingeschätzt werden. Sprechen Sie hierzu bitte den jeweiligen Sachbearbeiter an. Einzelheiten unseres jeweiligen Vorgehens werden jeweils mit Ihnen abgestimmt.
Eine feste Laufzeit unserer Aufträge besteht nicht. Sie sind jederzeit berechtigt, auch ohne Angaben von Gründen das Mandat zu kündigen. Allerdings führt diese Kündigung nicht dazu, dass damit unser Vergütungsanspruch entfällt. Bei Beschwerden können Sie unsere schriftliche Stellungnahme anfordern. Sollte eine Beschwerde für Sie nicht zufriedenstellend erledigt werden, so können Sie sich an die Beschwerdestelle der Rechtsanwaltskammer Nürnberg (Anschrift siehe oben) wenden. Daneben unterhält die Bundesrechtsanwaltskammer (Littenstraße 9, 10179 Berlin) eine Schlichtungsstelle. Ist die Schlichtung bei einer der beiden alternativen Schlichtungsstellen beantragt worden, kommt die Anrufung der alternativen Schlichtungsstelle nicht mehr in Betracht. |
Vergütung unserer Tätigkeit | Die Rechtsanwaltsvergütung ist vom jeweiligen Auftrag abhängig. Auf der Basis einer ersten fallbezogenen Information können wir einen voraussichtlichen Vergütungsrahmen abschätzen. |
Beratung |
Eine reine beratende Tätigkeit – hierzu gehört auch die erste Einschätzung der Erfolgsaussichten und des Kostenrisikos – wird von uns nach dem erforderlichen Zeitaufwand abgerechnet. Dabei berechnen wir die Zeitstunde eines Anwalts grundsätzlich mit 200,00 EUR zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer in Höhe von derzeit 19 %. Je nach Schwierigkeitsgrad des Falles, den wirtschaftlichen Verhältnissen und dem Haftungsrisiko behalten wir uns im Einzelfall die Vereinbarung eines höheren Stundensatzes vor. |
außergerichtliche Vertretung |
Die Vergütung für die außergerichtliche Vertretung richtet sich nach den Vorgaben des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) und dem zugehörigen Vergütungsverzeichnis. Dabei richtet sich die Höhe der Vergütung grundsätzlich nach dem Gegenstandswert. Im Einzelfall behalten wir uns vor, über die Höhe der Vergütung eine gesonderte Vereinbarung zu treffen. Unter Berücksichtigung einer Schwellengebühr in Höhe des Faktors 1,3 belaufen sich die Kosten für die außergerichtliche Vertretung, bei einem Gegenstandswert von 5.000,00 EUR auf 492,54 EUR, bei einem Gegenstandswert von 10.000,00 EUR auf 887,03 EUR und bei einem Gegenstandwert von 20.000,00 EUR auf 1.171,67 EUR. Abhängig vom Umfang und der Schwierigkeit der anwaltlichen Tätigkeit behalten wir uns in dem vom Gesetzgeber vorgesehen Rahmen ausdrücklich vor einen höheren Faktor zu Grunde zu legen, was die Gebühren entsprechend erhöht. |
Vertretung im gerichtlichen Verfahren |
In gerichtlichen Verfahren richtet sich die Höhe der Vergütung nach dem vom Gericht festgesetzten Streitwert. Bitte sprechen Sie uns im Einzelfall auf die Kosten des von Ihnen beabsichtigten Verfahrens an. Eine Vertretung im gerichtlichen Verfahren verursacht bei einem Streitwert von 5.000,00 EUR eine Rechtsanwaltsvergütung in Höhe von 925,23 EUR, ein Streitwert von 10.000,00 EUR verursacht eine Vergütung in Höhe von 1.683,85 EUR und ein Streitwert von 20.000,00 EUR verursacht eine Vergütung in Höhe von 2.231,25 EUR. Hierin nicht enthalten sind die weiteren Verfahrenskosten (zB Gerichtskosten, Sachverständigenkosten, Kosten der gegnerischen Partei im Unterliegensfall) sowie die durch eine möglichen Einigung entstehende weitere Rechtsanwaltsvergütung.
Sollten Sie aufgrund Ihrer persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse nicht in der Lage sein diese Kosten aufzubringen, kommt unter gewissen Voraussetzungen die Gewährung von Beratungshilfe (außergerichtliche Tätigkeit) bzw. von Prozess- bzw. Verfahrenskostenhilfe (gerichtliche Tätigkeit) in Betracht. Ist eine Rechtschutzversicherung eintrittspflichtig, so übernimmt diese die gesetzliche Vergütung eines Anwalts. Auf die Möglichkeit einer Prozessfinanzierung weisen wir hin. Nach § 9 des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes sind wir berechtigt einen Vorschuss in Höhe der voraussichtlich entstehenden Kosten zu verlangen. Die abschließende Abrechnung erfolgt mit Abschluss des Verfahrens. |
Unverschlüsselte Emails können während der Übermittlung von Unberechtigten eingesehen werden. Daher bieten wir Ihnen die Verschlüsselung mit den Zertifikaten SMIME oder PGP an.
Sämtliche unserer ausgehenden Mails werden standardmäßig mit einer elektronischen Signatur versehen, die den öffentlichen Schlüssel des SMIME-Zertifikats enthält und den Sie als Empfänger in Ihre Mailing-Software importieren können. Wenn Sie uns ebenfalls Ihren öffentlichen Schlüssel zur Verfügung stellen, können wir verschlüsselt Emails austauschen.
Falls Sie das PGP-Verfahren bevorzugen, verwenden Sie bitte zum Download unserer öffentlichen Schlüssel die folgenden Links:
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