Informationen zur Mandatierung

1.     Gebührenhinweis

Die für die anwalt­li­che Tätig­keit anfal­len­de Ver­gü­tung rich­tet sich nach dem Gegen­stands­wert. Die­ser bestimmt sich nach dem wirt­schaft­li­chen Inter­es­se der Ange­le­gen­heit für den Man­dan­ten. Bei Ange­le­gen­hei­ten nicht­ver­mö­gens­recht­li­cher Art, ist der Gegen­stands­wert durch eine Schät­zung zu bestimmen.

 

2.     Gegenstand der Rechtsberatung

Die Rechts­be­ra­tung der STARKE.recht GmbH bezieht sich aus­schließ­lich auf das Recht der Bun­des­re­pu­blik Deutschland.

Gegen­stand des Man­dats­ver­tra­ges ist nicht die steu­er­li­che Bera­tung. Steu­er­li­che Fra­gen und Aus­wir­kun­gen hat der Man­dant durch fach­kun­di­ge Drit­te (Steu­er­be­ra­ter, Wirt­schafts­prü­fer etc.) auf eigen Ver­ant­wor­tung prü­fen zu lassen.

Die STARKE.recht GmbH ist berech­tigt, zur Bear­bei­tung des Man­dats Mit­ar­bei­ter, ande­re Rechts­an­wäl­tin­nen oder Rechts­an­wäl­te und sons­ti­ge fach­kun­di­ge Drit­te her­an­zu­zie­hen. Sofern dadurch zusätz­li­che Kos­ten ent­ste­hen, ver­pflich­tet sich die STARKE.recht GmbH, zuvor die Zustim­mung des Man­dan­ten einzuholen.

 

3.     Pflichten der Rechtsanwälte

 

3.1.  Rechtliche Prüfung

Die STARKE.recht GmbH wird die Rechts­sa­che des Man­dan­ten sorg­fäl­tig prü­fen, ihn über das Ergeb­nis der Prü­fung unter­rich­ten und gegen­über Drit­ten die Inter­es­sen des Man­dan­ten im jeweils beauf­trag­ten Umfang recht­lich vertreten.

 

3.2.  Verschwiegenheit

Die STARKE.recht GmbH ist zur Ver­schwie­gen­heit berech­tigt und ver­pflich­tet. Das Recht und die Pflicht zur Ver­schwie­gen­heit bezie­hen sich auf alles, was ihr in Aus­übung ihres Beru­fes bekannt gewor­den ist und bestehen nach Been­di­gung des Man­dats fort.

Die Pflicht zur Ver­schwie­gen­heit gilt nicht, soweit die Berufs­ord­nung oder ande­re Rechts­vor­schrif­ten Aus­nah­men zulas­sen oder die Durch­set­zung oder Abwehr von Ansprü­chen aus dem Man­dats­ver­hält­nis oder die Ver­tei­di­gung der STARKE.recht GmbH in eige­ner Sache die Offen­ba­rung erfordern.

Die STARKE.recht GmbH hat ihre Mit­ar­bei­ter und alle sons­ti­gen Per­so­nen, die bei ihrer beruf­li­chen Tätig­keit mit­wir­ken, aus­drück­lich zur Ver­schwie­gen­heit verpflichtet.

3.3.  Verwahrung von Geldern

Fremd­gel­der und sons­ti­ge Ver­mö­gens­wer­te, ins­be­son­de­re Wert­pa­pie­re und ande­re geld­wer­te Urkun­den, wer­den vor­be­halt­lich Zif­fer 9 unver­züg­lich an den Berech­tig­ten wei­ter­ge­lei­tet. Solan­ge dies nicht mög­lich ist, sind Fremd­gel­der auf sepa­ra­ten Kon­ten zu verwalten.

3.4.  Datenschutz

Die STARKE.recht GmbH wird alle ver­hält­nis­mä­ßi­gen und zumut­ba­ren Vor­keh­run­gen gegen Ver­lust und Zugrif­fe unbe­fug­ter Drit­ter auf Daten des Man­dan­ten tref­fen und lau­fend dem jeweils bewähr­ten Stand der Tech­nik anpassen.

4.     Obliegenheiten des Mandanten

Eine erfolg­rei­che Man­dats­be­ar­bei­tung ist nur bei Beach­tung der fol­gen­den Oblie­gen­hei­ten gewährleistet.

4.1.  Umfassende Information

Der Man­dant wird die STARKE.recht GmbH über alle mit dem Auf­trag zusam­men­hän­gen­den Tat­sa­chen umfas­send und wahr­heits­ge­mäß infor­mie­ren und ihnen sämt­li­che mit dem Auf­trag zusam­men­hän­gen­den Unter­la­gen und Daten in geord­ne­ter Form über­mit­teln. Der Man­dant wird wäh­rend der Dau­er des Man­dats nur in Abstim­mung mit der STARKE.recht GmbH mit Gerich­ten, Behör­den, der Gegen­sei­te oder sons­ti­gen Betei­lig­ten Kon­takt aufnehmen.

4.2.  Vorsorge bei Abwesenheit und Adressänderung

Der Man­dant wird die STARKE.recht GmbH unter­rich­ten, wenn er sei­ne Anschrift, Tele­fon- und Fax­num­mer, E‑Mail-Adres­se etc. wech­selt oder über län­ge­re Zeit wegen Urlaubs oder aus ande­ren Grün­den nicht erreich­bar ist.

4.3.  Sorgfältige Prüfung von Schreiben der Rechtsanwälte

Der Man­dant wird die ihm von den Rechts­an­wäl­ten über­mit­tel­ten Schrei­ben und Schrift­sät­ze der Rechts­an­wäl­te sorg­fäl­tig dar­auf­hin über­prü­fen, ob die dar­in ent­hal­te­nen Sach­ver­halts­an­ga­ben wahr­heits­ge­mäß und voll­stän­dig sind.

 

5.     Rechtsschutzversicherung

Soweit die STARKE.recht GmbH auch beauf­tragt ist, den Schrift­wech­sel mit der Rechts­schutz­ver­si­che­rung zu füh­ren, wird die­se von der Ver­schwie­gen­heits­ver­pflich­tung im Ver­hält­nis zur Rechts­schutz­ver­si­che­rung aus­drück­lich befreit. In die­sem Fall ver­si­chert der Man­dant, dass der Ver­si­che­rungs­ver­trag mit der Rechts­schutz­ver­si­che­rung wei­ter­hin besteht, kei­ne Bei­trags­rück­stän­de bestehen und in glei­cher Ange­le­gen­heit kei­ne ande­ren Rechts­an­wäl­tin­nen oder Rechts­an­wäl­te beauf­tragt sind.

 

Der Man­dant ist dahin­ge­hend unter­rich­tet wor­den, dass die Ein­ho­lung der Deckungs­zu­sa­ge bei der Rechts­schutz­ver­si­che­rung und die in die­sen Zusam­men­hang geführ­te Kor­re­spon­denz eine sepa­ra­te Ange­le­gen­heit im Sinn des § 17 RVG dar­stellt, die geson­dert zu ver­gü­ten ist. Die Kos­ten rich­ten sich nach dem Gegen­stands­wert und wer­den nicht von der Rechts­schutz­ver­si­che­rung übernommen.

 

6.     Speicherung und Verarbeitung von Daten des Mandanten

Die STARKE.recht GmbH ist berech­tigt, ihr anver­trau­te Daten des Man­dan­ten im Rah­men des Man­dats mit Daten­ver­ar­bei­tungs­an­la­gen zu erfas­sen, zu spei­chern und zu ver­ar­bei­ten. Wei­te­re Infor­ma­tio­nen über unse­ren Umgang mit per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten im Rah­men eines Man­dats­ver­hält­nis­ses erhal­ten Sie unter https://starke-recht.de/ds/

 

7.     Unterrichtung des Mandanten per Fax

Soweit der Man­dant den Rechts­an­wäl­ten einen Fax­an­schluss mit­teilt, erklärt er sich damit bis auf Wider­ruf oder aus­drück­li­che ander­wei­ti­ge Wei­sung ein­ver­stan­den, dass die STARKE.recht GmbH ihm ohne Ein­schrän­kun­gen über die­ses Fax man­dats­be­zo­ge­ne Infor­ma­tio­nen zusen­det. Der Man­dant sichert zu, dass nur er oder von ihm beauf­trag­te Per­so­nen Zugriff auf das Fax­ge­rät haben und dass er Fax­ein­gän­ge regel­mä­ßig über­prüft. Der Man­dant ist ver­pflich­tet, die STARKE.recht GmbH dar­auf hin­zu­wei­sen, wenn Ein­schrän­kun­gen bestehen, etwa das Fax­ge­rät nur unre­gel­mä­ßig auf Fax­ein­gän­ge über­prüft wird oder Fax­ein­sen­dun­gen nur nach vor­he­ri­ger Ankün­di­gung gewünscht werden.

 

8.     Unterrichtung des Mandanten per E‑Mail

Soweit der Man­dant der STARKE.recht GmbH eine E‑Mail-Adres­se mit­teilt, wil­ligt er jeder­zeit wider­ruf­lich ein, dass die STARKE.recht GmbH ihm ohne Ein­schrän­kun­gen per E‑Mail man­dats­be­zo­ge­ne Infor­ma­tio­nen zusen­det. Im Übri­gen gilt Ziff. 6 ent­spre­chend. Dem Man­dan­ten ist bekannt, dass bei unver­schlüs­sel­ten E‑Mails nur ein­ge­schränk­te Ver­trau­lich­keit gewähr­leis­tet ist. Soweit der Man­dant zum Ein­satz von Signa­tur­ver­fah­ren und Ver­schlüs­se­lungs­ver­fah­ren die tech­ni­schen Vor­aus­set­zun­gen besitzt und deren Ein­satz wünscht, teilt er dies der STARKE.recht GmbH mit.

 

9.     Zahlungspflicht des Mandanten; Abtretung; Kostenerstattung

Der Man­dant ist ver­pflich­tet, auf Anfor­de­rung der STARKE.recht GmbH einen ange­mes­se­nen Vor­schuss und nach Been­di­gung des Man­dats die voll­stän­di­ge Ver­gü­tung der Rechts­an­wäl­te zu bezah­len. Dies gilt auch, wenn Kos­ten­er­stat­tungs­an­sprü­che gegen Rechts­schutz­ver­si­che­rung, Gegen­sei­te oder Drit­te bestehen. Der Man­dant tritt sämt­li­che Ansprü­che auf Kos­ten­er­stat­tung durch die Gegen­sei­te, Rechts­schutz­ver­si­che­rung oder sons­ti­ge Drit­te in Höhe der Hono­rar­for­de­rung der STARKE.recht GmbH hier­mit an die­se ab. Die­se nimmt die Abtre­tung an. Die STARKE.recht GmbH  darf ein­ge­hen­de Zah­lun­gen auf offe­ne Hono­rar­for­de­run­gen, auch aus ande­ren Ange­le­gen­hei­ten, verrechnen.

 

10.  Aktenaufbewahrung und Vernichtung

Der Man­dant wird dar­auf hin­ge­wie­sen, dass Hand­ak­ten des Rechts­an­walts bis auf die Kos­ten­ak­te und etwa­ige Titel nach Ablauf von fünf Jah­ren nach Been­di­gung des Man­dats (§ 50 Abs. 2 S. 1 BRAO) ver­nich­tet wer­den, sofern der Man­dant die­se Akten nicht in der Kanz­lei der STARKE.recht GmbH vor­her abholt. Im Übri­gen gilt § 50 Abs. 2 S. 2 BRAO.

 

11.  Geltung dieser Vereinbarung für künftige Mandate

Die vor­ste­hen­den Man­dats­be­din­gun­gen gel­ten auch für künf­ti­ge Man­da­te, soweit nichts Ent­ge­gen­ste­hen­des schrift­lich ver­ein­bart wird.

 

12.  Hinweis auf Verbraucherschlichtungsstelle

Für ver­mö­gens­recht­li­che Strei­tig­kei­ten aus dem Man­dats­ver­hält­nis ist die Schlich­tungs­stel­le der Rechts­an­walt­schaft, Rauch­stra­ße 26, 10787 Ber­lin, www.s‑d-r.org, zuständig.
Die STARKE.recht GmbH ist grund­sätz­lich bereit, an Streit­bei­le­gungs­ver­fah­ren bei der Schlich­tungs­stel­le der Rechts­an­walt­schaft teil­zu­neh­men.
 

13.  Schlussbestimmungen

Die Rechts­un­wirk­sam­keit einer Bestim­mung berührt die Rechts­wirk­sam­keit der ande­ren Ver­trags­tei­le nicht. Die Ver­trags­part­ner ver­pflich­ten sich, eine unwirk­sa­me Bestim­mung durch eine wirk­sa­me Rege­lung zu erset­zen, die ihr im wirt­schaft­li­chen Ergeb­nis am nächs­ten kommt und dem Ver­trags­zweck am bes­ten entspricht.
Name des Dienstanbieters STARKE.recht GmbH (Rechts­an­walts­ge­sell­schaft)

Allein­ver­tre­tung­be­rech­tig­ter Geschäfts­füh­rer: Rechts­an­walt Alex­an­der Starke

Kon­takt­da­ten des Dienstanbieters Fritz-Hart­mann-Str. 2, 91083 Baiersdorf

Tel: 091333 606 55 11, Fax: 09133 606 55 12, Mail: kanzlei@starke-recht.de

Anga­be der Kammer Die Rechts­an­walts­ge­sell­schaft ist Mit­glied der Rechts­an­walts­kam­mer Nürn­berg, Für­ther Str. 115, 90429 Nürn­berg (www.rak-nbg.de). Die Rechts­an­walts­kam­mer ist zugleich die berufs­stän­di­ge Aufsichtsbehörde.

Die Zulas­sung als „Rechts­an­walts­ge­sell­schaft“ wur­de von der Rechts­an­walts­kam­mer Nürn­berg erteilt.

USt-ID-Nr.: DE299911218

Es besteht eine Berufs­haft­pflicht­ver­si­che­rung bei der Zurich Insu­rance PLC Nie­der­las­sung für Deutsch­land, 53287 Bonn. Die Ver­si­che­rungs­sum­me beträgt 2.500.000,00 €. Sie bezieht sich auf eine Tätig­keit in der Bun­des­re­pu­blik Deutsch­land und vor Euro­päi­schen Gerich­ten. Aus­ge­schlos­sen ist die Bera­tung und Beschäf­ti­gung mit außer­eu­ro­päi­schem Recht. Die Ein­zel­hei­ten der Ver­si­che­rung erge­ben sich aus §§ 51 und 59j BRAO.

Unse­re Dienstleistungen Unse­re Dienst­leis­tun­gen bestehen in der Bera­tung sowie der gericht­li­chen und außer­ge­richt­li­chen Ver­tre­tung unse­rer Man­dan­ten in der Bun­des­re­pu­blik Deutsch­land. Eine gericht­li­che Tätig­keit füh­ren wir aus­schließ­lich vor deut­schen und euro­päi­schen Gerich­ten durch. Wegen unse­rer fach­spe­zi­fi­schen Tätig­keit ins­be­son­de­re in dem Bereich des Bank- und Kapi­tal­markt­rechts, kann der vor­aus­sicht­li­che, zeit­li­che Ablauf unse­rer Tätig­keit nur im Ein­zel­fall ein­ge­schätzt wer­den. Spre­chen Sie hier­zu bit­te den jewei­li­gen Sach­be­ar­bei­ter an. Ein­zel­hei­ten unse­res jewei­li­gen Vor­ge­hens wer­den jeweils mit Ihnen abgestimmt.

Eine fes­te Lauf­zeit unse­rer Auf­trä­ge besteht nicht. Sie sind jeder­zeit berech­tigt, auch ohne Anga­ben von Grün­den das Man­dat zu kün­di­gen. Aller­dings führt die­se Kün­di­gung nicht dazu, dass damit unser Ver­gü­tungs­an­spruch entfällt.

Bei Beschwer­den kön­nen Sie unse­re schrift­li­che Stel­lung­nah­me anfor­dern. Soll­te eine Beschwer­de für Sie nicht zufrie­den­stel­lend erle­digt wer­den, so kön­nen Sie sich an die Beschwer­de­stel­le der Rechts­an­walts­kam­mer Nürn­berg (Anschrift sie­he oben) wen­den.  Dane­ben unter­hält die Bun­des­rechts­an­walts­kam­mer (Lit­ten­stra­ße 9, 10179 Ber­lin) eine Schlichtungsstelle.

Ist die Schlich­tung bei einer der bei­den alter­na­ti­ven Schlich­tungs­stel­len bean­tragt wor­den, kommt die Anru­fung der alter­na­ti­ven Schlich­tungs­stel­le nicht mehr in Betracht.

Ver­gü­tung unse­rer Tätigkeit Die Rechts­an­walts­ver­gü­tung ist vom jewei­li­gen Auf­trag abhän­gig. Auf der Basis einer ers­ten fall­be­zo­ge­nen Infor­ma­ti­on kön­nen wir einen vor­aus­sicht­li­chen Ver­gü­tungs­rah­men abschätzen.

Bera­tung

Eine rei­ne bera­ten­de Tätig­keit – hier­zu gehört auch die ers­te Ein­schät­zung der Erfolgs­aus­sich­ten und des Kos­ten­ri­si­kos – wird von uns nach dem erfor­der­li­chen Zeit­auf­wand abge­rech­net. Dabei berech­nen wir die Zeit­stun­de eines Anwalts grund­sätz­lich mit 200,00 EUR zzgl. der gesetz­li­chen Mehr­wert­steu­er in Höhe von der­zeit 19 %. Je nach Schwie­rig­keits­grad des Fal­les, den wirt­schaft­li­chen Ver­hält­nis­sen und dem Haf­tungs­ri­si­ko behal­ten wir uns im Ein­zel­fall die Ver­ein­ba­rung eines höhe­ren Stun­den­sat­zes vor.

außer­ge­richt­li­che Vertretung

Die Ver­gü­tung für die außer­ge­richt­li­che Ver­tre­tung rich­tet sich nach den Vor­ga­ben des Rechts­an­walts­ver­gü­tungs­ge­set­zes (RVG) und dem zuge­hö­ri­gen Ver­gü­tungs­ver­zeich­nis. Dabei rich­tet sich die Höhe der Ver­gü­tung grund­sätz­lich nach dem Gegen­stands­wert. Im Ein­zel­fall behal­ten wir uns vor, über die Höhe der Ver­gü­tung eine geson­der­te Ver­ein­ba­rung zu treffen.
Unter Berück­sich­ti­gung einer Schwel­len­ge­bühr in Höhe des Fak­tors 1,3 belau­fen sich die Kos­ten für die außer­ge­richt­li­che Ver­tre­tung, bei einem Gegen­stands­wert von 5.000,00 EUR auf 492,54 EUR, bei einem Gegen­stands­wert von 10.000,00 EUR auf 887,03 EUR und bei einem Gegen­stand­wert von 20.000,00 EUR auf 1.171,67 EUR. Abhän­gig vom Umfang und der Schwie­rig­keit der anwalt­li­chen Tätig­keit behal­ten wir uns in dem vom Gesetz­ge­ber vor­ge­se­hen Rah­men aus­drück­lich vor einen höhe­ren Fak­tor zu Grun­de zu legen, was die Gebüh­ren ent­spre­chend erhöht.

Ver­tre­tung im gericht­li­chen Verfahren

In gericht­li­chen Ver­fah­ren rich­tet sich die Höhe der Ver­gü­tung nach dem vom Gericht fest­ge­setz­ten Streit­wert. Bit­te spre­chen Sie uns im Ein­zel­fall auf die Kos­ten des von Ihnen beab­sich­tig­ten Ver­fah­rens an. Eine Ver­tre­tung im gericht­li­chen Ver­fah­ren ver­ur­sacht bei einem Streit­wert von 5.000,00 EUR eine Rechts­an­walts­ver­gü­tung in Höhe von 925,23 EUR, ein Streit­wert von 10.000,00 EUR ver­ur­sacht eine Ver­gü­tung in Höhe von 1.683,85 EUR und ein Streit­wert von 20.000,00 EUR ver­ur­sacht eine Ver­gü­tung in Höhe von 2.231,25 EUR. Hier­in nicht ent­hal­ten sind die wei­te­ren Ver­fah­rens­kos­ten (zB Gerichts­kos­ten, Sach­ver­stän­di­gen­kos­ten, Kos­ten der geg­ne­ri­schen Par­tei im Unter­lie­gens­fall) sowie die durch eine mög­li­chen Eini­gung ent­ste­hen­de wei­te­re Rechtsanwaltsvergütung.

Soll­ten Sie auf­grund Ihrer per­sön­li­chen und wirt­schaft­li­chen Ver­hält­nis­se nicht in der Lage sein die­se Kos­ten auf­zu­brin­gen, kommt unter gewis­sen Vor­aus­set­zun­gen die Gewäh­rung von Bera­tungs­hil­fe (außer­ge­richt­li­che Tätig­keit) bzw. von Pro­zess- bzw. Ver­fah­rens­kos­ten­hil­fe (gericht­li­che Tätig­keit) in Betracht. Ist eine Recht­schutz­ver­si­che­rung ein­tritts­pflich­tig, so über­nimmt die­se die gesetz­li­che Ver­gü­tung eines Anwalts. Auf die Mög­lich­keit einer Pro­zess­fi­nan­zie­rung wei­sen wir hin.

Nach § 9 des Rechts­an­walts­ver­gü­tungs­ge­set­zes sind wir berech­tigt einen Vor­schuss in Höhe der vor­aus­sicht­lich ent­ste­hen­den Kos­ten zu ver­lan­gen. Die abschlie­ßen­de Abrech­nung erfolgt mit Abschluss des Verfahrens.

 

Unver­schlüs­sel­te Emails kön­nen wäh­rend der Über­mitt­lung von Unbe­rech­tig­ten ein­ge­se­hen wer­den. Daher bie­ten wir Ihnen die Ver­schlüs­se­lung mit den Zer­ti­fi­ka­ten SMIME oder PGP an.

Sämt­li­che unse­rer aus­ge­hen­den Mails wer­den stan­dard­mä­ßig mit einer elek­tro­ni­schen Signa­tur ver­se­hen, die den öffent­li­chen Schlüs­sel des SMI­ME-Zer­ti­fi­kats ent­hält und den Sie als Emp­fän­ger in Ihre Mai­ling-Soft­ware impor­tie­ren kön­nen. Wenn Sie uns eben­falls Ihren öffent­li­chen Schlüs­sel zur Ver­fü­gung stel­len, kön­nen wir ver­schlüs­selt Emails austauschen.

Falls Sie das PGP-Ver­fah­ren bevor­zu­gen, ver­wen­den Sie bit­te zum Down­load unse­rer öffent­li­chen Schlüs­sel die fol­gen­den Links:

alexander.starke@starke-recht.de.pgp
monika.starke@starke-recht.de.pgp
kanzlei@starke-recht.de.pgp