Einsicht in das Handelsregister

Handelsregister

Das Han­dels­re­gis­ter ist öffent­lich ein­seh­bar und lie­fert Infor­ma­ti­on über die gesell­schafts­recht­li­che Struk­tur aller Betei­lig­ten einer Kapi­tal­an­la­ge (Aus­nah­me: bör­sen­no­tier­te Aktiengesellschaft).

So kann zum Bei­spiel die Eigen­tü­mer­struk­tur auf­ge­klärt wer­den. Dies gilt auch für eine even­tu­el­le Ver­flech­tung der an einer Kapi­tal­an­la­ge Betei­lig­ten, was bei­spiels­wei­se für eine Pro­spekt­prü­fung wich­tig sein kann.

Für die Aus­wer­tung der im Han­dels­re­gis­ter ent­hal­te­nen Infor­ma­tio­nen sind umfas­sen­de Kennt­nis­se im Gesell­schafts- und Kon­zern­recht erfor­der­lich, die wir Ihnen ger­ne zur Ver­fü­gung stellen.

Haben Sie Fra­gen? Rufen Sie uns an oder fül­len Sie gleich online unser For­mu­lar für kos­ten­lo­se Erst­be­ra­tung aus.

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