Das Handelsregister ist öffentlich einsehbar und liefert Information über die gesellschaftsrechtliche Struktur aller Beteiligten einer Kapitalanlage (Ausnahme: börsennotierte Aktiengesellschaft).
So kann zum Beispiel die Eigentümerstruktur aufgeklärt werden. Dies gilt auch für eine eventuelle Verflechtung der an einer Kapitalanlage Beteiligten, was beispielsweise für eine Prospektprüfung wichtig sein kann.
Für die Auswertung der im Handelsregister enthaltenen Informationen sind umfassende Kenntnisse im Gesellschafts- und Konzernrecht erforderlich, die wir Ihnen gerne zur Verfügung stellen.
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