Kanzlei

STARKE.recht – Kanzlei für Anlegerschutz

Wir sind eine soge­nann­te Bou­tique-Kanz­lei, die aus­schließ­lich im Bank- und Kapi­tal­markt­recht tätig ist.

Unse­re gesam­ten Geschäfts­ab­läu­fe und Res­sour­cen sind auf die Bear­bei­tung von Mas­sen­scha­dens­fäl­len aus­ge­rich­tet – also vie­le Man­da­te gleich­zei­tig bear­bei­ten zu kön­nen. Dies ist ins­be­son­de­re im Bereich Anle­ger­schutz drin­gend erfor­der­lich. Wenn bei­spiels­wei­se eine Anla­ge­ge­sell­schaft Plei­te zu gehen droht, gibt es eben eine Viel­zahl von Anle­gern die best­mög­lich ver­tre­ten wer­den wollen.

Wir haben unse­re Kanz­lei aus­drück­lich auf Mas­sen­scha­dens­fäl­le aus­ge­rich­tet, weil wir mit den sich dar­aus erge­ben­den ver­tief­ten Kennt­nis­sen zu einer Kapi­tal­an­la­ge unse­ren Man­dan­ten am bes­ten hel­fen kön­nen. Für uns zählt Qualität!

Spezialisierung der Kanzlei auf Anlegerschutz

Wir sind eine Fach­kanz­lei für Anle­ger­schutz. Wir bera­ten und ver­tre­ten Pri­vat­an­le­ger im Bank- und Kapi­tal­markt­recht bun­des­weit. Für geschä­dig­te Fonds­an­le­ger, Bank­kun­den, Klein­spa­rer und ver­mö­gen­de Pri­vat­kun­den sind wir kom­pe­ten­ter Bera­ter zur Ver­mö­gens­si­che­rung bei geschei­ter­ten Kapitalanlagen.

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Erreichbarkeit für Mandanten

Durch den Ein­satz moder­ner Tech­nik ermög­li­chen wir eine hohe Erreich­bar­keit für unse­re Man­dan­ten. Anru­fer errei­chen uns von Mon­tag bis Frei­tag von 07:30 Uhr bis 20:00 Uhr außer an Fei­er­ta­gen. Soll­te der jewei­li­ge Ansprech­part­ner nicht per­sön­lich erreich­bar sein, so steht er/sie für eine zeit­na­he Bespre­chung per­sön­lich oder tele­fo­nisch zur Ver­fü­gung. Alle unse­re tele­fo­nisch erreich­ba­ren Mit­ar­bei­ter sind in der Lage, Ter­mi­ne für sämt­li­che ande­ren Kol­le­gin­nen und Kol­le­gen zu erfas­sen. Man­dan­ten haben dar­über hin­aus jeder­zeit die Mög­lich­keit, online einen Tele­fon- oder Bespre­chungs­ter­min nach Wahl zu vereinbaren.

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Bestimmung des Mandatsziels und der Strategie

Durch klar for­mu­lier­te und struk­tu­rier­te Infor­ma­ti­on über die Rechts­la­ge und deren Bewer­tung ver­set­zen wir unse­re Man­dan­ten in die Lage, die Man­dats­zie­le selbst zu bestim­men. Ändern sich die für die Ent­schei­dung des Man­dan­ten wesent­li­chen Fak­to­ren, so infor­mie­ren wir zeit­nah hier­über. Wir emp­feh­len dem Man­dan­ten eine Stra­te­gie, um das Man­dats­ziel zu errei­chen. Unse­re Umset­zung der Stra­te­gie ori­en­tiert sich stets an den Vor­ga­ben des Mandanten.

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Unsere
Qua­li­täts-
poli­tik

Überdurchschnittliche fachliche Kompetenz der Mitarbeiter

Wir legen gro­ßen Wert dar­auf, auf fach­lich höchs­tem Niveau zu agie­ren. Unse­re Mit­ar­bei­ter besit­zen auf dem Gebiet ihres jewei­li­gen Auf­ga­ben­be­reichs eine über­durch­schnitt­li­che Kom­pe­tenz. Wir unter­stüt­zen unse­re Mit­ar­bei­ter beim Erwerb wei­te­rer Qua­li­fi­ka­tio­nen  und der Teil­nah­me an Fortbildungsmaßnahmen.

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Nachhaltigkeit und Ressourcenschonung

Durch kon­se­quen­te Umset­zung einer Stra­te­gie zur papier­lo­sen Bear­bei­tung sämt­li­cher inter­ner Geschäfts­vor­fäl­le unse­res Unter­neh­mens beschrän­ken wir den Ver­brauch von Zell­stoff und begren­zen ent­spre­chen­de Abfäl­le. Mit dem aus­schließ­li­chen Bezug von Strom aus erneu­er­ba­ren Ener­gien („Öko­strom“) und dem Ein­satz ver­brauchs­op­ti­mier­ter IT-Hard­ware leis­ten wir einen Bei­trag zur Scho­nung von Energieressourcen.

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Kommunikation und Transparenz

Kom­mu­ni­ka­ti­on hat für uns neben der rei­nen sprach­li­chen Ver­ständ­lich­keit auch mit Ein­füh­lungs­ver­mö­gen und Freund­lich­keit zu tun. In der Sache infor­mie­ren wir unse­re Man­dan­ten zeit­nah und immer ver­bun­den mit ver­ständ­li­chen Erläu­te­run­gen des Inhalts und falls erfor­der­lich mit einer kla­ren Handlungsempfehlung.

Der Man­dant braucht von uns bezo­ge­ne digi­ta­le Doku­men­te nicht selbst zu archi­vie­ren. Wir hal­ten tech­ni­sche Lösun­gen vor, mit denen der Man­dant jeder­zeit unter Ein­satz gän­gi­ger Infor­ma­ti­ons­tech­no­lo­gie den Bear­bei­tungs­stand sei­ner Ange­le­gen­heit und sämt­li­che von uns bis­her geführ­te schrift­li­che Kom­mu­ni­ka­ti­on ein­se­hen kann.

Trans­pa­renz beginnt bereits vor Ertei­lung des Man­dats mit kla­ren Aus­sa­gen über die anfal­len­de Ver­gü­tung. Um die wirt­schaft­li­chen Inter­es­sen unse­rer Man­dan­ten zu wah­ren, infor­mie­ren wir über die im Regel­fall ent­ste­hen­de Rechtsanwaltsvergütung.

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Kernteam

Alexander Starke

Rechts­an­walt, Fach­an­walt für Bank- und Kapi­tal­markt­recht, Geschäftsführung

Gebo­ren 1974 in Karls­ru­he, zur Schu­le gegan­gen in Offen­burg (Baden-Würt­tem­berg). Nach dem Stu­di­um in der Fried­rich-Alex­an­der-Uni­ver­si­tät in Erlan­gen und Refe­ren­da­ri­at im Bezirk des OLG Nürn­berg, ist Alex­an­der Star­ke seit 2004 als Rechts­an­walt zuge­las­sen. Seit 2008 ist er Fach­an­walt für Bank- und Kapi­tal­markt­recht. Mit Moni­ka Star­ke verheiratet.

    Monika Starke

    Lei­tung Geschäfts­ab­läu­fe und Man­da­ten­be­treu­ung, Assis­tenz der Geschäftsführung

    Gebo­ren 1970 in Mon­heim am Rhein, dort Schu­le und Aus­bil­dung. Nach lang­jäh­ri­ger Erfah­rung im Bereich Kun­den­be­treu­ung bei einer regio­na­len AOK und Bear­bei­tung von Vor­stands­be­schwer­den bei einer Direkt­ver­si­che­rung dann Fort­bil­dung und Zer­ti­fi­zie­rung als Pro­zess­ma­na­ger und wei­te­re Tätig­keit im Bereich Pro­jekt­ma­nage­ment. Ver­hei­ra­tet mit Alex­an­der Starke.