Nachschüsse abwehren

Nachschüsse abwehren – kein gutes Geld dem schlechten hinterherwerfen!

Nachschusspflicht

Nach­schuss­pflich­ten bestehen nur unter sehr engen Vor­aus­set­zun­gen. Lie­gen die­se nicht vor, kann der Anle­ger den Nach­schuss verweigern.

Insolvenzverwalter

Zah­lungs­an­sprü­che des Insol­venz­ver­wal­ters sind sehr ernst zu neh­men. Anle­ger sind aber nicht schutzlos!

Sanierungsbeiträge

Kein Anle­ger muss sich am Sanie­rungs­ver­such einer Anla­ge­ge­sell­schaft mit fri­schem Geld betei­li­gen. Es droht aber ggf. eine Kün­di­gung mit Ver­lust­de­ckungs­haf­tung. Was ist zu tun?

Verlustdeckungshaftung

Anle­ger haf­ten häu­fig für Ver­lus­te der Anla­ge­ge­sell­schaft falls ihnen gewinn­un­ab­hän­gi­ge Aus­schüt­tun­gen zuge­flos­sen sind. Ob tat­säch­lich eine Zah­lungs­pflicht besteht, ist nicht immer leicht zu erkennen.