Kniffe und Fallstricke der Prozessführung

Unse­re Man­dan­ten pro­fi­tie­ren von der über zehn­jäh­ri­gen Erfah­rung im Bereich des Anlegerschutzes!

Im Anle­ger­schutz­pro­zess gibt es eine Men­ge Fall­stri­cke die nur mit einer vor­aus­schau­en­den Pla­nung bereits im außer­ge­richt­li­chen Bereich umschifft wer­den kön­nen. Wegen der Viel­zahl der gericht­li­che Ver­fah­ren hat die Recht­spre­chung im Bereich der pro­zes­sua­len Durch­set­zung von Scha­den­er­satz­an­sprü­chen der Kapi­tal­an­le­ger umfang­rei­che Spe­zi­al­re­ge­lun­gen sta­tu­iert. Nur wer die­se spe­zi­el­le Rechts­ma­te­rie gut kennt, kann sei­ne Man­dan­ten auch best­mög­lich vertreten.

Als Fach­kanz­lei für Anle­ger­schutz bear­bei­ten wir nicht nur über­wie­gend son­dern fast aus­schließ­lich Anle­ger­schutz­man­da­te. Wir ken­nen die recht­li­chen Chan­cen und Risi­ken im Rah­men­der Pro­zess­füh­rung genau!

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