Anleger eines geschlossenen Fonds haben umfassende gesellschaftsrechtliche Kontrollrechte gegenüber ihrer Fondsgesellschaft. Dazu gehört insbesondere die Einsicht in (fast) alle Geschäftsunterlagen und sogar die aktive Beauskunftung von Fragen des Anlegers.
Einige Fondsgesellschaften versuchen im Gesellschaftsvertrag diese Form der Kontrolle zu beschränken, was nur in geringem Umfang zulässig ist.
Um die wirtschaftliche Situation der Beteiligung eines Anlegers zu prüfen, kann die Einsicht in die Unterlagen der Gesellschaft erforderlich sein. Denn häufig ergibt sich erst häufig, mit welchen Schwierigkeiten die Fondsgesellschaft zu kämpfen hat und ob der Versuch einer Sanierung überhaupt sinnvoll erscheint oder ob besser die Notbremse durcheinen Ausstieg aus der Kapitalanlage gezogen werden sollte.
Um eine Strategie zur Sicherung der Vermögenswerte eines Anlegers aufstellen zu können, ist die Durchsetzung von Kontrollrechten häufig unerlässlich. Dies gilt auch, wenn der Anleger entscheidet einen Sanierungsversuch gemeinsam mit seinen Mitgesellschaftern einzuleiten.
Als Fachkanzlei für Anlegerschutz setzen wir Ihre gesellschaftsrechtlichen Kontrollrechte kompetent durch.
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