Aus dem IFG (Informationsfreiheitsgesetz ergibt sich ein Anspruch des Anlegers gegen die BAFin (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht) auf Einsicht in die bei der BAFin geführten Akten. So prüft die BAFin beispielsweise die Prospekte von geschlossenen Fonds auf Einhaltung aufsichtsrechtlicher Kapitalmarktvorschriften (das betrifft nicht die Richtigkeit der Angaben eines Prospektes oder die Schlüssigkeit eines Anlagemodells).
Wenn es im Rahmen der aufsichtsrechtlichen Prospektprüfung der BAFin Schwierigkeiten gab oder die BAFin gar die Rückabwicklung einer laufenden Kapitalanlage anordnet, können die von der BAFin eingeholten Informationen für den Anleger hohen Wert im Rahmen Schadenersatzprozessen haben.
Wir setzen Auskünftsansprüche gegen die BAFin kompetent durch. Die daraus gewonnen Informationen stellen wir allen unseren Mandanten gerne zur Verfügung.
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