Viele verbraucherschützende Vorschriften sehen ein Widerrufsrecht des Verbrauchers vor. Auf diese Weise wird der Verbraucher vor Übereilung auch beim Abschluss von Darlehen und Kapitalanlagen geschützt. Weil das Widerrufsrecht nur zeitlich begrenzt gelten soll, muss der Verbraucher von seiner Bank oder der Fondsgesellschaft über den Beginn und die Dauer der Widerrufsfrist verständlich informiert werden. Wird der Verbraucher jedoch nicht informiert, so verlängert sich seine Widerrufsfrist.
In vielen Fällen ist die Widerrufsfrist noch nicht abgelaufen und kann noch ausgeübt werden. Folge eines Widerrufs ist das Ausscheiden aus einer Kapitalanlage im Zeitpunkt des Widerrufs, also vergleichbar einer fristlosen Kündigung. Der Verbraucher ist dann von weiteren Verpflichtungen entbunden und kann die Abrechnung seiner Kapitalanlage sowie Auszahlung eines positiven Kapitals verlangen.
Wir prüfen für Sie die Möglichkeit durch Widerruf aus der Kapitalanlage auszusteigen und zu retten was zu retten ist.
Wir prüfen für Sie die Möglichkeit durch eine Kündigung aus der Kapitalanlage auszusteigen und zu retten was zu retten ist.