„Wir wollen kein gutes Geld dem schlechten hinterherwerfen…“ sagen uns viele Mandanten.
Wie kann man also sicher gehen, dass ein Kläger im Fall des Unterliegens in einem Rechtsstreit nicht auch noch die gesamten Verfahrenskosten zahlen muss?
Als erstes ist hier natürlich an eine Rechtsschutzversicherung zu denken. Ist das konkrete Risiko nicht versichert, kann eine Drittfinanzierung der Prozesskosten in Frage kommen. Es gibt in Deutschland eine Reihe von Prozessfinanzieren. Häufig handelt es sich dabei um Tochterunternehmen von Versicherungsgesellschaften.
Gerne stellen wir für Ihre Anfrage bei einem Prozessfinanzierer die erforderlichen Informationen zusammen und führen die Anfrage für Sie durch.
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