Prozessfinanzierung

Wir wol­len kein gutes Geld dem schlech­ten hin­ter­her­wer­fen…“ sagen uns vie­le Mandanten.

Wie kann man also sicher gehen, dass ein Klä­ger im Fall des Unter­lie­gens in einem Rechts­streit nicht auch noch die gesam­ten Ver­fah­rens­kos­ten zah­len muss?

Als ers­tes ist hier natür­lich an eine Rechts­schutz­ver­si­che­rung zu den­ken. Ist das kon­kre­te Risi­ko nicht ver­si­chert, kann eine Dritt­fi­nan­zie­rung der Pro­zess­kos­ten in Fra­ge kom­men. Es gibt in Deutsch­land eine Rei­he von Pro­zess­fi­nan­zie­ren. Häu­fig han­delt es sich dabei um Toch­ter­un­ter­neh­men von Versicherungsgesellschaften.

Ger­ne stel­len wir für Ihre Anfra­ge bei einem Pro­zess­fi­nan­zie­rer die erfor­der­li­chen Infor­ma­tio­nen zusam­men und füh­ren die Anfra­ge für Sie durch.

Haben Sie Fra­gen? Rufen Sie uns an oder fül­len Sie gleich online unser For­mu­lar für kos­ten­lo­se Erst­be­ra­tung aus.