Als anwaltliche Vertreter von betroffenen Anlegern können wir in Ermittlungsakten der Staatsanwaltschaft Einsicht nehmen und erschließen damit eine bedeutende Informationsquelle. Die Staatsanwaltschaft hat nämlich bei Verdacht einer Straftat umfassende Aufklärungsbefugnisse, die sich dem Anleger selbst verschließen. So kann die Staatsanwaltschaft zum Beispiel Verdächtige und Zeugen anhören und Zahlungsflüsse bei Banken aufklären.
Häufig ergeben sich detaillierte Kenntnisse über strafbarer Handlungen zum Nachteil von Anlegern erst aus den staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsakten. Als weitere wichtige Information erhält man auf diese Weise ggf. Kenntnis von vollstreckungsfähigem Vermögen bzw. sichergestellten Vermögenswerten durch die Staatsanwaltschaft. Dies ist für geschädigte Anleger von großem Interesse, weil in sichergestelltes Vermögen zu Gunsten des Anlegers hineinvollstreckt werden kann. Wenn durch Straftat viele Anleger betroffen sind, heißt es hier schnell zu sein, denn Pfändungen wirken in der Reihenfolge ihrer Vornahme, falls das sichergestellte Vermögen nicht zur Befriedigung aller Geschädigten ausreicht.
Als Rechtsanwälten werden uns die Akten in Ermittlungs- und Strafverfahren üblicherweise im Original zur Einsicht in unserer Kanzlei überlassen. Dabei haben wir dann innerhalb kürzester Zeit (in der Regel 2–3 Tage) ggf. mehrere Umzugskartons mit Aktenordnern zu sichten.
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