1. Gebührenhinweis |
Die für die anwaltliche Tätigkeit anfallende Vergütung richtet sich nach dem Gegenstandswert. Dieser bestimmt sich nach dem wirtschaftlichen Interesse der Angelegenheit für den Mandanten. Bei Angelegenheiten nichtvermögensrechtlicher Art, ist der Gegenstandswert durch eine Schätzung zu bestimmen.
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2. Gegenstand der Rechtsberatung |
Die Rechtsberatung der STARKE.recht GmbH bezieht sich ausschließlich auf das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Gegenstand des Mandatsvertrages ist nicht die steuerliche Beratung. Steuerliche Fragen und Auswirkungen hat der Mandant durch fachkundige Dritte (Steuerberater, Wirtschaftsprüfer etc.) auf eigen Verantwortung prüfen zu lassen. Die STARKE.recht GmbH ist berechtigt, zur Bearbeitung des Mandats Mitarbeiter, andere Rechtsanwältinnen oder Rechtsanwälte und sonstige fachkundige Dritte heranzuziehen. Sofern dadurch zusätzliche Kosten entstehen, verpflichtet sich die STARKE.recht GmbH, zuvor die Zustimmung des Mandanten einzuholen.
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3. Pflichten der Rechtsanwälte |
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3.1. Rechtliche Prüfung |
Die STARKE.recht GmbH wird die Rechtssache des Mandanten sorgfältig prüfen, ihn über das Ergebnis der Prüfung unterrichten und gegenüber Dritten die Interessen des Mandanten im jeweils beauftragten Umfang rechtlich vertreten.
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3.2. Verschwiegenheit |
Die STARKE.recht GmbH ist zur Verschwiegenheit berechtigt und verpflichtet. Das Recht und die Pflicht zur Verschwiegenheit beziehen sich auf alles, was ihr in Ausübung ihres Berufes bekannt geworden ist und bestehen nach Beendigung des Mandats fort.
Die Pflicht zur Verschwiegenheit gilt nicht, soweit die Berufsordnung oder andere Rechtsvorschriften Ausnahmen zulassen oder die Durchsetzung oder Abwehr von Ansprüchen aus dem Mandatsverhältnis oder die Verteidigung der STARKE.recht GmbH in eigener Sache die Offenbarung erfordern. Die STARKE.recht GmbH hat ihre Mitarbeiter und alle sonstigen Personen, die bei ihrer beruflichen Tätigkeit mitwirken, ausdrücklich zur Verschwiegenheit verpflichtet. |
3.3. Verwahrung von Geldern |
Fremdgelder und sonstige Vermögenswerte, insbesondere Wertpapiere und andere geldwerte Urkunden, werden vorbehaltlich Ziffer 9 unverzüglich an den Berechtigten weitergeleitet. Solange dies nicht möglich ist, sind Fremdgelder auf separaten Konten zu verwalten. |
3.4. Datenschutz |
Die STARKE.recht GmbH wird alle verhältnismäßigen und zumutbaren Vorkehrungen gegen Verlust und Zugriffe unbefugter Dritter auf Daten des Mandanten treffen und laufend dem jeweils bewährten Stand der Technik anpassen. |
4. Obliegenheiten des Mandanten |
Eine erfolgreiche Mandatsbearbeitung ist nur bei Beachtung der folgenden Obliegenheiten gewährleistet. |
4.1. Umfassende Information |
Der Mandant wird die STARKE.recht GmbH über alle mit dem Auftrag zusammenhängenden Tatsachen umfassend und wahrheitsgemäß informieren und ihnen sämtliche mit dem Auftrag zusammenhängenden Unterlagen und Daten in geordneter Form übermitteln. Der Mandant wird während der Dauer des Mandats nur in Abstimmung mit der STARKE.recht GmbH mit Gerichten, Behörden, der Gegenseite oder sonstigen Beteiligten Kontakt aufnehmen. |
4.2. Vorsorge bei Abwesenheit und Adressänderung |
Der Mandant wird die STARKE.recht GmbH unterrichten, wenn er seine Anschrift, Telefon- und Faxnummer, E‑Mail-Adresse etc. wechselt oder über längere Zeit wegen Urlaubs oder aus anderen Gründen nicht erreichbar ist. |
4.3. Sorgfältige Prüfung von Schreiben der Rechtsanwälte |
Der Mandant wird die ihm von den Rechtsanwälten übermittelten Schreiben und Schriftsätze der Rechtsanwälte sorgfältig daraufhin überprüfen, ob die darin enthaltenen Sachverhaltsangaben wahrheitsgemäß und vollständig sind.
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5. Rechtsschutzversicherung |
Soweit die STARKE.recht GmbH auch beauftragt ist, den Schriftwechsel mit der Rechtsschutzversicherung zu führen, wird diese von der Verschwiegenheitsverpflichtung im Verhältnis zur Rechtsschutzversicherung ausdrücklich befreit. In diesem Fall versichert der Mandant, dass der Versicherungsvertrag mit der Rechtsschutzversicherung weiterhin besteht, keine Beitragsrückstände bestehen und in gleicher Angelegenheit keine anderen Rechtsanwältinnen oder Rechtsanwälte beauftragt sind.
Der Mandant ist dahingehend unterrichtet worden, dass die Einholung der Deckungszusage bei der Rechtsschutzversicherung und die in diesen Zusammenhang geführte Korrespondenz eine separate Angelegenheit im Sinn des § 17 RVG darstellt, die gesondert zu vergüten ist. Die Kosten richten sich nach dem Gegenstandswert und werden nicht von der Rechtsschutzversicherung übernommen.
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6. Speicherung und Verarbeitung von Daten des Mandanten |
Die STARKE.recht GmbH ist berechtigt, ihr anvertraute Daten des Mandanten im Rahmen des Mandats mit Datenverarbeitungsanlagen zu erfassen, zu speichern und zu verarbeiten.
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7. Unterrichtung des Mandanten per Fax |
Soweit der Mandant den Rechtsanwälten einen Faxanschluss mitteilt, erklärt er sich damit bis auf Widerruf oder ausdrückliche anderweitige Weisung einverstanden, dass die STARKE.recht GmbH ihm ohne Einschränkungen über dieses Fax mandatsbezogene Informationen zusendet. Der Mandant sichert zu, dass nur er oder von ihm beauftragte Personen Zugriff auf das Faxgerät haben und dass er Faxeingänge regelmäßig überprüft. Der Mandant ist verpflichtet, die STARKE.recht GmbH darauf hinzuweisen, wenn Einschränkungen bestehen, etwa das Faxgerät nur unregelmäßig auf Faxeingänge überprüft wird oder Faxeinsendungen nur nach vorheriger Ankündigung gewünscht werden.
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8. Unterrichtung des Mandanten per E‑Mail |
Soweit der Mandant der STARKE.recht GmbH eine E‑Mail-Adresse mitteilt, willigt er jederzeit widerruflich ein, dass die STARKE.recht GmbH ihm ohne Einschränkungen per E‑Mail mandatsbezogene Informationen zusendet. Im Übrigen gilt Ziff. 6 entsprechend. Dem Mandanten ist bekannt, dass bei unverschlüsselten E‑Mails nur eingeschränkte Vertraulichkeit gewährleistet ist. Soweit der Mandant zum Einsatz von Signaturverfahren und Verschlüsselungsverfahren die technischen Voraussetzungen besitzt und deren Einsatz wünscht, teilt er dies der STARKE.recht GmbH mit.
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9. Zahlungspflicht des Mandanten; Abtretung; Kostenerstattung |
Der Mandant ist verpflichtet, auf Anforderung der STARKE.recht GmbH einen angemessenen Vorschuss und nach Beendigung des Mandats die vollständige Vergütung der Rechtsanwälte zu bezahlen. Dies gilt auch, wenn Kostenerstattungsansprüche gegen Rechtsschutzversicherung, Gegenseite oder Dritte bestehen. Der Mandant tritt sämtliche Ansprüche auf Kostenerstattung durch die Gegenseite, Rechtsschutzversicherung oder sonstige Dritte in Höhe der Honorarforderung der STARKE.recht GmbH hiermit an diese ab. Diese nimmt die Abtretung an. Die STARKE.recht GmbH darf eingehende Zahlungen auf offene Honorarforderungen, auch aus anderen Angelegenheiten, verrechnen.
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10. Aktenaufbewahrung und Vernichtung |
Der Mandant wird darauf hingewiesen, dass Handakten des Rechtsanwalts bis auf die Kostenakte und etwaige Titel nach Ablauf von fünf Jahren nach Beendigung des Mandats (§ 50 Abs. 2 S. 1 BRAO) vernichtet werden, sofern der Mandant diese Akten nicht in der Kanzlei der STARKE.recht GmbH vorher abholt. Im Übrigen gilt § 50 Abs. 2 S. 2 BRAO.
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11. Geltung dieser Vereinbarung für künftige Mandate |
Die vorstehenden Mandatsbedingungen gelten auch für künftige Mandate, soweit nichts Entgegenstehendes schriftlich vereinbart wird.
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12. Schlussbestimmungen |
Die Rechtsunwirksamkeit einer Bestimmung berührt die Rechtswirksamkeit der anderen Vertragsteile nicht. Die Vertragspartner verpflichten sich, eine unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Regelung zu ersetzen, die ihr im wirtschaftlichen Ergebnis am nächsten kommt und dem Vertragszweck am besten entspricht. |