Wur­den Sie von Ihrer Bank bei Abschluss des Dar­le­hens­ver­tra­ges rich­tig über Ihr Recht zum Wider­ruf des Ver­tra­ges infor­miert? Falls nein, kön­nen sie den Ver­trag auch heu­te noch rück­ab­wi­ckeln und damit ohne Vor­fäl­lig­keits­ent­schä­di­gung zu güns­ti­gen Kon­di­tio­nen umschulden.