Gründung einer Interessengemeinschaft

Falls das eigen­stän­di­ge Vor­ge­hen eines Anle­gers wenig Erfolg ver­spricht, kann der Zusam­men­schluss von Anle­gern in einer Inter­es­sen­ge­mein­schaft einen ent­schei­den­den Vor­teil brin­gen. Nach dem Mot­to „Zusam­men sind wir stark!“